Beschreibung | Bußgeld |
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aus einer als Fußgängerzone markierten Bereich herausgefahren und dadurch jemanden gefährdet | 30 € |
aus einer Fußgängerzone herausgefahren mit Unfall | 35 € |
Fußgängerzone verlassen und eingebogen, ohne zu blinken | 10 € |
unrechtmäßig in einer Fußgängerzone geparkt | 30 € |
unrechtmäßig in einer Fußgängerzone geparkt inkl. Behinderung anderer | 35 € |
länger als 3 Stunden in einer Fußgängerzone geparkt | 35 € |
unerlaubt mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse die Fußgängerzone benutzt | 75 € |
unrechtmäßigerweise mit einem Kfz bis 3,5 Tonnen die Fußgängerzone benutzt | 20 € |
ohne Erlaubnis mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren | 15 € |
unrechtmäßigerweise mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone durchfahren inkl. Behinderung anderer Verkehrs- teilnehmer |
20 € |
unerlaubt mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren inkl. Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 € |
unrechtmäßigerweise mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone gefahren inkl. Unfall | 30 € |
bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone nicht an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit gehalten |
15 € |
gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen, in dem der Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Zufußgehenden |
60 € |
gefährdeten als Radfahrer in einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen, in dem der Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Zufußgehenden |
30 € |
gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen, in dem der Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Zufußgehenden |
70 € |
gefährdeten als Radfahrer in einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen, in dem der Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Zufußgehenden |
35 € |
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