Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Das nicht zugelassene Fahrzeug stand an einer Stelle, wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wurde |
60 Euro | 1 |
Das Fahrzeug wurde gefahren, obwohl es nicht zugelassen war | 70 Euro | 1 |
Die meldepflichtige Änderung wurde nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt |
15 Euro | |
Keine unverzügliche Beantragung auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens trotz Standort- wechsels |
15 Euro | |
Das Fahrzeug nahm trotz Betriebsverbot am Straßenverkehr teil | 40 Euro | |
Keine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufgrund eines Wechsels des Fahrzeughalters |
40 Euro | |
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde beim Fahren des Fahrzeugs vergessen | 10 Euro | |
Der Fahrer des Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus |
10 Euro | |
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, obwohl es keine erforderliche EG-Typgenehmigung bzw. Einzelgenehmigung besitzt | 70 Euro | 1 |
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb gesetzt |
40 Euro | |
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb gesetzt |
40 Euro | |
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, ohne die erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen | 10 Euro | |
Der Fahrer des zulassungsfreien Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die erforderlichen Bescheinigungen aus |
10 Euro |
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