| Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht |
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre |
| A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen) |
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| Einmaliger A-Verstoß |
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
| A-Verstoß in der verlängerten Probezeit |
Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
| Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit |
Entzug der Fahrerlaubnis |
| A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen |
Teilnahme an besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger |
| B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer) |
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| Einmaliger B-Verstoß |
keine Verlängerung, kein Aufbauseminar |
| Zwei B-Verstöße |
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
| B-Verstoß und anschließend A-Verstoß |
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
| Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit |
Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
| Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit |
Entzug der Fahrerlaubnis |