Probezeit



Probezeit und Fahranfänger

Beschreibung Auswirkung
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen Teilnahme an besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger
B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)
Einmaliger B-Verstoß keine Verlängerung, kein Aufbauseminar
Zwei B-Verstöße Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
B-Verstoß und anschließend A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis



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