Tatbestand | Bußgeld |
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Beeinträchtigung der Wirkung von Verkehrszeichen/-einrichtungen (Bekleben, Abdecken usf.) | 15 € |
Anbringung von Einrichtungen, die Verkehrszeichen gleichen | 15 € |
verbotswidriges Betreiben von Werbung oder Propaganda außerorts (Bild, Schrift, Ton, Licht) | 25 € |
verbotswidriges Feilbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße | 25 € |
verbotswidriges Betreiben eines Lautsprechers im öffentlichen Verkehr | 25 € |
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