Verkehrsbeeintraechtigungen



§33 StVO - Verbot von Verkehrbeeintraechtigungen

Tatbestand Bußgeld
Beeinträchtigung der Wirkung von Verkehrszeichen/-einrichtungen (Bekleben, Abdecken usf.) 15 €
Anbringung von Einrichtungen, die Verkehrszeichen gleichen 15 €
verbotswidriges Betreiben von Werbung oder Propaganda außerorts (Bild, Schrift, Ton, Licht) 25 €
verbotswidriges Feilbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße 25 €
verbotswidriges Betreiben eines Lautsprechers im öffentlichen Verkehr 25 €



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