Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt |
20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, aus- reichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren |
10 € | ||
...mit Gefährdung | 15 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt |
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...innerorts | 25 € | ||
...außerorts | 60 € | 1 | |
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 € | ||
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen zu "blinken") |
10 € | ||
Warnblinkanlage missbraucht | 5 € | ||
Hupe und Lichthupe missbraucht | 5 € | ||
...mit Belästigung | 10 € | ||
Unerlaubte Schallzeichen eingesetzt | 10 € | ||
Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt | 20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war |
20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € |
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