Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Kraftfahrzeug oder Anhänger betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen |
20 € | ||
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, dass sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte |
90 € | 1 | |
...als Halter des PKW den Betrieb angeordnet oder zugelassen | 135 € | 1 | |
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen | 20 € | ||
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20 € | ||
Als Halter eines PKW oder Kraftrades Fahrzeug zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt und dabei die Frist des Vorführtermins nicht eingehalten |
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von 2 bis zu 4 Monaten | 25 € | ||
von 4 bis zu 8 Monaten | 60 € | 1 | |
über 8 Monate | 75 € | 1 |
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