
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Kraftfahrzeug oder Anhänger betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen |
20 € | ||
| Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, dass sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte |
90 € | 1 | |
| ...als Halter des PKW den Betrieb angeordnet oder zugelassen | 135 € | 1 | |
| Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen | 20 € | ||
| Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20 € | ||
| Als Halter eines PKW oder Kraftrades Fahrzeug zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt und dabei die Frist des Vorführtermins nicht eingehalten |
|||
| von 2 bis zu 4 Monaten | 25 € | ||
| von 4 bis zu 8 Monaten | 60 € | 1 | |
| über 8 Monate | 75 € | 1 |
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